BFSG 2025: Was Ihre Website jetzt erfüllen muss
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für eine breite Gruppe von Online-Shops und digitalen Dienstleistern in Deutschland. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert Abmahnungen und empfindliche Bußgelder. Dieser Artikel erklärt, wen das Gesetz trifft, was konkret verlangt wird — und wie du prüfst, ob deine Website bereits konform ist.
Was ist das BFSG?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Das Ziel: Digitale Angebote sollen für Menschen mit Behinderungen — also mit Seh-, Hör- und motorischen Einschränkungen — tatsächlich nutzbar sein, nicht nur theoretisch.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt grundsätzlich für Unternehmen, die Verbrauchern bestimmte digitale Dienstleistungen anbieten, darunter:
- Online-Shops (B2C)
- Banking- und Bezahldienste
- E-Book-Plattformen und -Reader
- Telekommunikationsdienste
Wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von manchen Pflichten befreit. Die genaue Abgrenzung hängt vom Dienstleistungstyp ab — im Zweifel lohnt es sich, das konkret zu prüfen.
Was konkret verlangt wird
Die technischen Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) des W3C, Konformitätsstufe AA. Das bedeutet in der Praxis:
Wahrnehmbarkeit
- Alle nicht-textuellen Inhalte (Bilder, Icons, Grafiken) brauchen Alt-Texte.
- Videos benötigen Untertitel oder eine Audiodeskription.
- Farbkontraste müssen mindestens 4,5:1 (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text) betragen.
Bedienbarkeit
- Die komplette Website muss per Tastaturbedienung navigierbar sein — ohne Maus.
- Keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen könnten (kein Flimmern über 3 Hz).
- Alle Formularfelder müssen korrekt beschriftet und per Tab erreichbar sein.
Verständlichkeit
- Die Sprache muss im HTML-Attribut angegeben sein (
lang="de"). - Fehlermeldungen in Formularen müssen klar beschreiben, was falsch eingegeben wurde.
Robustheit
- Korrekte HTML-Semantik (semantische Tags wie Header, Main, Nav, Footer, ARIA-Labels).
- Kompatibilität mit gängigen Screenreadern muss sichergestellt sein.
Das Abmahn- und Bußgeldrisiko
Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor — je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes. Hinzu kommt das Abmahnrisiko durch Wettbewerbsverbände und Verbraucherzentralen. Gerade Online-Shops, die bisher keine Barrierefreiheit berücksichtigt haben, sind häufig in mehreren Kategorien gleichzeitig nicht konform.
Besonders kritisch: Viele verbreitete Website-Themes und Page-Builder erfüllen WCAG 2.1 AA nicht automatisch. Auch Drittanbieter-Plugins oder eingebundene Zahlungsanbieter können Lücken reißen, für die du als Betreiber haftbar bist.
Wie ein BFSG-Check hilft
Ein strukturierter BFSG-Check analysiert deine Website systematisch nach den relevanten WCAG-Kriterien und liefert eine priorisierte Mängelliste — geordnet nach Kritikalität und Umsetzungsaufwand. Das ist die Grundlage für gezielte, effiziente Nachbesserungen statt blindem Raten.
Als schnellen Einstieg empfehlen wir den Website-Check: Er gibt dir einen Überblick über technische Schwachstellen, Barrierefreiheitslücken und weitere Probleme — gebündelt in einem Bericht, ohne dass du mehrere Tools parallel bedienen musst.
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe, ob dein Unternehmen unter das BFSG fällt (Dienstleistungstyp und Unternehmensgröße).
- Führe einen automatisierten Erstscan durch (z. B. mit der WAVE-Browsererweiterung oder axe).
- Lass eine manuelle Prüfung durchführen — Automaten erkennen erfahrungsgemäß nur rund 30 % aller Barrieren.
- Dokumentiere die Umsetzung mit einer Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website (gesetzlich vorgeschrieben).
Fazit
BFSG 2025 ist kein optionaler Bonus — für viele Online-Händler und Dienstleister ist es seit Mitte 2025 geltendes Recht. Wer jetzt handelt, vermeidet Abmahnungen, verbessert die Nutzbarkeit für alle Besucher und ist gegenüber der Konkurrenz einen Schritt voraus.
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